Wer trägt die Kosten für meine Psychotherapie?

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Bereits wenn Du darüber nachdenkst, ob Du eine Psychotherapie beginnen möchtest, taucht wahrscheinlich die Frage auf: Wer bezahlt meine Therapie überhaupt? Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten oder muss ich dafür selbst in die Tasche greifen?

Im Grundsätzlichen ist die Übernahme dieser Kosten Teil der Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Bestimmte Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.

Als erstes ist es notwendig, dass die vorliegende psychische Erkrankung durch eine*n Psychotherapierende*n in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wird. Man spricht dabei von der Diagnose einer Störung mit „Krankheitswert“. Dazu zählen beispielsweise Depressionen und Angststörungen. Weitere Beispiele findest Du in der folgenden Liste. Therapien, die sich auf generelle Lebensbereiche beziehen, wie beispielsweise Paartherapien, werden dagegen grundsätzlich nicht übernommen.

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Damit die Therapie übernommen wird, muss es sich bei der Therapie selbst um ein anerkanntes Verfahren nach bestimmten Richtlinien handeln. Zu diesen Verfahren zählen die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und seit 2020 auch die systemische Therapie. Worin genau sich diese vier Therapieformen unterscheiden, kannst Du hier nachlesen.

Ebenso ist es Voraussetzung, dass die Therapie von einem*r Psychotherapierenden oder einem Arzt oder einer Ärztin mit entsprechender Qualifikation durchgeführt wird, anders formuliert von einem*r entweder ärztlichen oder psychologischen Psychotherapierenden mit Approbation. Was genau überhaupt der Unterschied zwischen Psychotherapierenden, Psycholog*innen und Psychiater*innen ist, findest du hier.

Sind all diese Punkte erfüllt, übernimmt Deine gesetzliche Krankenkasse in Regel sowohl die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde als auch die Kosten der anstehenden Therapie (Akut-, Kurz- oder Langzeit-). Solltest Du allerdings privat versichert sein, solltest Du Deinen Vertrag genau prüfen, da für private Krankenversicherungen in den meisten Fällen keine einheitliche Regelung vorliegt.

Im Zweifelsfall kannst Du Dich natürlich auch immer direkt an Deine*n bevorzugte*n Therapierenden oder Deine Krankenkasse wenden und dich auf diesem Wege informieren.

Das Wichtigste auf einen Blick: Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Diagnose der Erkrankung durch eine*n Psychotherapierende*n
  • Anerkanntes Therapieverfahren nach Richtlinien
  • Durchführung der Therapie durch eine*n Psychotherapierende*n oder eine*n Arzt/Ärztin mit Qualifikation

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Quellen:

https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psychische-erkrankungen/kostenuebernahme-psychotherapie-264844

https://www.wege-zur-psychotherapie.org/wer-zahlt-antraege-und-kosten/

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/was-bezahlt-die-krankenkasse/

https://praxistipps.focus.de/psychotherapie-kosten-der-behandlung-im-ueberblick_99890

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